Visaklasse |
Aufenthalt |
Verlängerung |
Bemerkungen |
Ohne Visum |
15 Tage bei Einreise über Land,
30 Tage bei Einreise über einen internationalen Flughafen |
Neu: Um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Die Verlängerung um 30 Tage
wird häufig erwähnt, aber bisher habe ich noch keine offizielle Bekanntgabe gesehen. Im Zweifelsfall zunächst besser nicht
darauf verlassen... |
Ab 12. August 2014 gibt es keine "Visa-Runs" mehr.
Die einfache Stempel-Einreise ist Ziel der Aufräumaktion, an der wohl in der Hauptsache
Leute schuld sind, die auf diese Art teilweise jahrelang im Land bleiben und ihren Unterhalt durch
illegale Arbeit finanzieren. Wer länger bleiben will, sollte auf jeden Fall ein geeignetes Visum
beantragen. |
Touristenvisum "TR" |
60 Tage |
Um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Je nach Büro kann
nochmals eine Verlängerung um weitere 15 Tage gewährt werden (ebenfalls 1900 Baht). NEU!
Inzwischen gibt es teilweise nur eine einmalige Verlängerung um 7 bis 15 Tage, es liegt im
Ermessen des jeweiligen Immigration-Büros (und wird natürlich von Ihrem Auftreten beeinflusst). |
"TR" ist auch mit zwei Einreisen erhältlich. Man
muß dann lediglich nach Ausschöpfung der ersten Einreise das Land verlassen und
zurückkehren. Ein Spaziergang ins Nachbarland genügt, man sollte aber in der Lage sein,
Fragen bei der Wiedereinreise zur Unterhaltssicherung beantworten zu können. Die Wiedereinreise per
Flieger ist unproblematisch. Am sichersten ist es, ein paar Tage im benachbarten Ausland zu verbringen
und dann erst zurückzukehren. |
Non-Immigrant-Visum "O"
(Touristen, Rentner, Verheiratete [einer der Ehepartner ist Thai]) |
90 Tage |
Normalerweise nicht möglich, es sei denn, es besteht der
Anspruch auf Erteilung eines Jahresvisums. |
Siehe "TR". Mittlerweile gibt es das "O"
auch mit mehreren (beliebig vielen) Einreisen. Es gilt dann ein Jahr lang, jeder einzelne
Aufenthalt ist jedoch auf 90 Tage beschränkt. |
Non-Immigrant-Visum "B"
(In Thailand Arbeitstätige) |
90 Tage |
Siehe "O". |
Siehe "O". |
Jahresvisum
(In Thailand Ansässige, Verheiratete [ein Ehepartner Thai!] mit Kind, Rentner mit
Rentenbescheid, fest in Thailand Angestellte, ...) |
ein Jahr |
Falls die Voraussetzungen für die Erteilung des Jahresvisums
noch bestehen, kann dieses per Antrag auf der Immigration jeweils um ein weiteres Jahr
verlängert werden. Gebühr 1900 Baht. (Zur Zeit muß eine finanzielle "Decke"
von 800.000 Baht pro Jahr nachgewiesen werden, dann kann man als mindestens 50-Jährige(r)
ein "Retirement"-Jahresvisum beantragen.) |
Inhaber eines Jahresvisums müssen sich seit dem 1.11.1998 alle
90 Tage auf der Immigration melden.
Voraussetzung ist ein Visum "O" oder
"B", das Jahresvisum kann nur in Thailand beantragt werden. |
alle Visa |
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Beim Verlassen des Landes während der eingestempelten Aufenthaltsdauer
verfällt diese Einreise, es sei denn, man besitzt ein "Re-Entry-Permit". Gebühr für
eine Wiedereinreise 1000 Baht, beliebig viele Wiedereinreisen 3800 Baht. Dies gilt auch für
das Jahresvisum! |
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Reichliche weitere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache z.B. bei www.thaivisa.com.
Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise
eine Gebühr von 500 Baht pro Tag fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht. Sollten
sich diese Einträge häufen, ist das beim nächsten Visaantrag nicht unbedingt von
Vorteil. Seit neuestem zählt hierbei der erste Tag nicht, wird aber bei längerem
"Overstay" mitberechnet. Die Obergrenze der Overstay-Strafe ist 20 000 Baht.
Am 22. Juli 2014 gab die Einwanderungsbehörde in Bangkok bekannt, daß bei einem Overstay von mehr
als 90 Tagen ein Eintrag auf der Sperrliste droht. Die Dauer der Sperrung hängt von der Dauer des
Overstay ab. Die Regelung gilt wie folgt:
Wenn der Betroffene sich bei der Ausreise an einem internationalen Flughafen stellt:
Overstay | Sperre |
mehr als 90 Tage | 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr | 3 Jahre |
mehr als 3 Jahre | 5 Jahre |
mehr als 5 Jahre | 10 Jahre |
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Wenn der Betroffene bei einer Kontrolle festgehalten wird:
Overstay | Sperre |
weniger als 1 Jahr | 5 Jahre |
mehr als 1 Jahr | 10 Jahre |
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- Bei Besuchen auf der Immigration empfiehlt es sich, in korrekter Kleidung zu erscheinen.
Der erste Eindruck macht sich bei der Erteilung irgendwelcher Verlängerungen bemerkbar!
- Das Touristenvisum und die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B"
können auch (je nach Land) für zwei bis drei Einreisen erteilt werden.
- Die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B" kännen auch als
"Multiple Entry" erteilt werden. Sie gelten dann für beliebig viele Einreisen
innerhalb eines Jahres, der einzelne Aufenthalt darf jedoch 90 Tage nicht übersteigen.
Maximale Aufenthaltsdauer ist dann ein Jahr + 90 Tage. Voraussetzung für die Erteilung
eines Non-Immigrant-"O" ist der Nachweis von mindestens 800 000 Baht (ca. € 20 000) zur
Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts.
(Preis in Deutschland: € 150,00)
- Schauen Sie bei der Einreise nach, ob der richtige Stempel benutzt wurde. Mir ist es
schon passiert, daß bei einem Non-Immigrant-Visum nur 60 Tage eingestempelt wurden. Ein
höflicher Hinweis genügt, und der Fehler wird korrigiert. Wenn Sie aber zu spät darauf
achten, gilt eben der Stempel, und Sie müssen evtl. zahlen ...
- Beachten Sie immer den Eintrag "Must be utilized before ..." im Visum. Vor
diesem Tag müssen Sie mit dem Visum einreisen! Also sollten Sie
ein Visum mit mehr als einer Einreise nicht zu früh vor der Abreise nach Thailand
beantragen.
- Falls Sie vorhaben sollten, z.B. einen Thailändischen Führerschein zu erwerben oder
ein Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden, brauchen Sie zumindest ein Non-Immigrant-Visum.
Um dann endgültig an das Ziel der Wünsche zu gelangen, brauchen Sie noch eine
"Wohnbescheinigung" von dem örtlichen Immigrationsoffice. Um das zu erhalten,
sollten Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag für ein Haus/Apartment vorweisen können.
Weisen Sie auf dem Office darauf hin, was Sie vorhaben, der Rest ist relativ einfach (und preiswert).
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, daß gerade im Bereich der
Aufenthaltsregelungen häufig Änderungen auftreten können.
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