Reisen in Thailand

Visabestimmungen

Visaklasse Aufenthalt Verlängerung Bemerkungen
Ohne Visum 15 Tage bei Einreise über Land, 30 Tage bei Einreise über einen internationalen Flughafen Neu: Um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Die Verlängerung um 30 Tage wird häufig erwähnt, aber bisher habe ich noch keine offizielle Bekanntgabe gesehen. Im Zweifelsfall zunächst besser nicht darauf verlassen... Ab 12. August 2014 gibt es keine "Visa-Runs" mehr. Die einfache Stem­pel-Einreise ist Ziel der Aufräumaktion, an der wohl in der Haupt­sache Leute schuld sind, die auf diese Art teilweise jahrelang im Land bleiben und ihren Unterhalt durch illegale Arbeit finanzieren. Wer länger bleiben will, soll­te auf jeden Fall ein ge­eig­netes Visum beantragen.
Touristenvisum "TR" 60 Tage Um 30 Tage möglich, Gebühr 1900 Baht. Je nach Büro kann nochmals eine Verlängerung um weitere 15 Tage gewährt werden (eben­falls 1900 Baht).
NEU! Inzwischen gibt es teilweise nur eine einmalige Verlängerung um 7 bis 15 Tage, es liegt im Ermessen des jeweiligen Immi­gra­tion-Büros (und wird natür­lich von Ihrem Auftreten beeinflusst).
"TR" ist auch mit zwei Einreisen erhältlich. Man muß dann lediglich nach Ausschöpfung der ersten Einreise das Land verlassen und zurückkehren. Ein Spa­ziergang ins Nachbarland genügt, man sollte aber in der Lage sein, Fragen bei der Wieder­einreise zur Unterhaltssicherung beantworten zu können. Die Wiedereinreise per Flieger ist unproblematisch. Am sichersten ist es, ein paar Tage im benachbarten Ausland zu verbringen und dann erst zurückzukehren.
Non-Immigrant-Visum "O"
(Touristen, Rentner, Verheiratete [einer der Ehepartner ist Thai])
90 Tage Normalerweise nicht möglich, es sei denn, es besteht der Anspruch auf Erteilung eines Jahres­visums. Siehe "TR". Mittlerweile gibt es das "O" auch mit meh­reren (beliebig vielen) Ein­reisen. Es gilt dann ein Jahr lang, jeder einzelne Aufent­halt ist jedoch auf 90 Tage beschränkt.
Non-Immigrant-Visum "B"
(In Thailand Arbeitstätige)
90 Tage Siehe "O". Siehe "O".
Jahresvisum
(In Thailand Ansässige, Verheiratete [ein Ehepartner Thai!] mit Kind, Rentner mit Rentenbescheid, fest in Thailand Angestellte, ...)
ein Jahr Falls die Voraussetzungen für die Erteilung des Jahresvisums noch beste­hen, kann dieses per Antrag auf der Immigration jeweils um ein weiteres Jahr ver­längert werden. Gebühr 1900 Baht. (Zur Zeit muß eine finanzielle "Decke" von 800.000 Baht pro Jahr nachgewiesen werden, dann kann man als mindestens 50-Jährige(r) ein "Retire­ment"-Jahresvisum beantragen.)

Inhaber eines Jahresvisums müssen sich seit dem 1.11.1998 alle 90 Tage auf der Immigration melden.

Voraussetzung ist ein Visum "O" oder "B", das Jahres­visum kann nur in Thailand beantragt werden.

alle Visa - - Beim Verlassen des Landes während der eingestem­pelten Aufenthaltsdauer verfällt diese Einreise, es sei denn, man besitzt ein "Re-Entry-Permit". Gebühr für eine Wiedereinreise 1000 Baht, beliebig viele Wiedereinreisen 3800 Baht.
Dies gilt auch für das Jahresvisum!

Reichliche weitere Informationen erhalten Sie in englischer Sprache z.B. bei www.thaivisa.com.

Bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer wird bei der Ausreise eine Gebühr von 500 Baht pro Tag fällig. Im Reisepass wird ein Eintrag gemacht. Sollten sich diese Einträge häufen, ist das beim nächsten Visaantrag nicht unbedingt von Vorteil. Seit neuestem zählt hierbei der erste Tag nicht, wird aber bei längerem "Overstay" mitberechnet. Die Obergrenze der Overstay-Strafe ist 20 000 Baht.

Am 22. Juli 2014 gab die Einwanderungsbehörde in Bangkok bekannt, daß bei einem Overstay von mehr als 90 Tagen ein Eintrag auf der Sperrliste droht. Die Dauer der Sperrung hängt von der Dauer des Overstay ab. Die Regelung gilt wie folgt:

Wenn der Betroffene sich bei der Ausreise an einem internationalen Flughafen stellt:

OverstaySperre
mehr als 90 Tage1 Jahr
mehr als 1 Jahr3 Jahre
mehr als 3 Jahre5 Jahre
mehr als 5 Jahre10 Jahre

Wenn der Betroffene bei einer Kontrolle festgehalten wird:

OverstaySperre
weniger als 1 Jahr5 Jahre
mehr als 1 Jahr10 Jahre

  • Bei Besuchen auf der Immigration empfiehlt es sich, in korrekter Kleidung zu erscheinen. Der erste Eindruck macht sich bei der Erteilung irgendwelcher Verlängerungen bemerkbar!
  • Das Touristenvisum und die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B" können auch (je nach Land) für zwei bis drei Einreisen erteilt werden.
  • Die Non-Immigrant-Visa der Klasse "O" und "B" kännen auch als "Multiple Entry" erteilt werden. Sie gelten dann für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Jahres, der einzelne Aufenthalt darf jedoch 90 Tage nicht übersteigen. Maximale Aufenthaltsdauer ist dann ein Jahr + 90 Tage. Voraussetzung für die Erteilung eines Non-Immigrant-"O" ist der Nachweis von mindestens 800 000 Baht (ca. € 20 000) zur Sicherung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts. (Preis in Deutschland: € 150,00)
  • Schauen Sie bei der Einreise nach, ob der richtige Stempel benutzt wurde. Mir ist es schon passiert, daß bei einem Non-Immigrant-Visum nur 60 Tage eingestempelt wurden. Ein höflicher Hinweis genügt, und der Fehler wird korrigiert. Wenn Sie aber zu spät darauf achten, gilt eben der Stempel, und Sie müssen evtl. zahlen ...
  • Beachten Sie immer den Eintrag "Must be utilized before ..." im Visum. Vor diesem Tag müssen Sie mit dem Visum einreisen! Also sollten Sie ein Visum mit mehr als einer Einreise nicht zu früh vor der Abreise nach Thailand beantragen.
  • Falls Sie vorhaben sollten, z.B. einen Thailändischen Führerschein zu erwerben oder ein Fahrzeug auf Ihren Namen anzumelden, brauchen Sie zumindest ein Non-Immigrant-Visum. Um dann endgültig an das Ziel der Wünsche zu gelangen, brauchen Sie noch eine "Wohnbescheinigung" von dem örtlichen Immigrationsoffice. Um das zu erhalten, sollten Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag für ein Haus/Apartment vorweisen können. Weisen Sie auf dem Office darauf hin, was Sie vorhaben, der Rest ist relativ einfach (und preiswert).

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, daß gerade im Bereich der Aufenthaltsregelungen häufig Änderungen auftreten können.

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